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Verpackungen

Verpackungen

Definition: Gemäß der Verpackungsrichtlinie dienen Verpackungen der Aufnahme, dem Schutz, der Handhabung, der Lieferung und der Darbietung von Waren. Das Material, aus dem sie hergestellt werden, spielt dabei keine Rolle. Der Begriff der Verpackung umfasst in diesem Zusammenhang lediglich Verkaufsverpackungen (Erstverpackungen), Umverpackungen (Zweitverpackungen) und Transportverpackungen (Drittverpackungen).

Besonderheit: Resultierend aus der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen Verpackungen national individuellen Anforderungen. Relevante Themen sind hierbei die Meldung, Kennzeichnung, Rücknahme und das Recycling dieser.

In Deutschland sind Hersteller verpflichtet sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) zu registrieren und die Mengen der in Umlauf gebrachten Verpackungen zu melden.

Verpackungen, die für private Haushalte des französischen Marktes bestimmt sind, sind mit Anweisungen zur Mülltrennung zu versehen. Frankreich fordert zur Umsetzung dieser Anforderung die Anbringung der sogenannten Info-Tri-Kennzeichnung auf der Verpackung. Ähnliche Verpflichtungen finden sich beispielsweise in Italien.

Das Regelwerk (Auszug)

RL 94/62/EG – Verpackungsrichtlinie

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