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REACH-Registrierung

REACH-Registrierung

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das bisher größte Gesetzgebungsverfahren der EU. Mit ihr wurde das Chemikalienrecht europaweit harmonisiert. REACH regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen und fordert einen umfassenden Katalog an Pflichten ein. Pflichtversäumnisse werden von den Behörden teilweise mit hohen Strafen belegt.

Es gibt kaum ein Unternehmen, das von dieser Verordnung nicht betroffen ist. Entscheidend für das Erreichen der REACH-Konformität im Unternehmen ist der Aufbau einer umfassenden Datendokumentation sowie klarer interner Prozesse.

Wir sind mit den Anforderungen und Regelungen der REACH-Verordnung bestens vertraut und in den letzten Jahren gewachsen. Davon profitieren unsere Kunden. Von der Bestandsaufnahme über die Definition verschiedener Rollen unter REACH bis hin zur Erstellung und Kommunikation der notwendigen Unterlagen stehen wir unseren Kunden verlässlich, mit aktuellem Fachwissen und Blick auf zukünftige Neuregelungen zur Seite.

Registrierung

Unter REACH müssen grundsätzlich alle Stoffe (auch Stoffe in Gemischen), die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produziert oder aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden, von den produzierenden und importierenden Unternehmen registriert werden.

Eine Registrierung erfolgt zentral bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und läuft nach einem strengen formalen Prozess ab. Er basiert auf der Einreichung eines umfangreichen Registrierungsdossiers, für das hohes fachliches Expertenwissen, z. B. im Bereich Toxikologie, und eine Vielzahl von laborgestützten Daten erforderlich ist. Ab einer Jahrestonnage von zehn Tonnen müssen Hersteller und Importeure zudem einen Stoffsicherheitsbericht erstellen.

Zur Entlastung und Absicherung unserer Kunden führen wir Stoffregistrierungen gemäß der REACH-Verordnung als externer Dienstleister im Auftrag durch. Unser assoziiertes Unternehmen COALSTER GmbH ist federführender Registrant für Holzkohle. Bitte wenden Sie sich für Anfragen rund um die Holzkohleregistrierung an die COALSTER GmbH.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Alleinvertreter (Only Representative – OR) sind, wenden Sie sich bitte an: REACHECK OR Services UG.