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Lebensmittelkonformität

Lebensmittelkonformität

Eine Konformitätserklärung ist die kompakte Zusammenfassung der zuvor geleisteten internen und externen Konformitätsarbeit. Sie bestätigt, dass ein Produkt den jeweiligen rechtlichen Anforderungen entspricht und somit die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen erfüllt. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 sind für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus (recyceltem) Kunststoff, Epoxyderivaten, Keramik und Zellglas (Klarsichtfolie) Konformitätserklärungen auszustellen.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Gegenstand um ein Produkt, eine Produkt- oder eine Verpackungskomponente handelt.

Bei den Produkten lohnt ein genauer Blick: Kunststoffe können sich z. B. in Antihaftbeschichtungen verbergen, emaillierte Produkte fallen in die Kategorie Keramik, Epoxyderivate verstecken sich unsichtbar in Dosenbeschichtungen. Die Kontrollbehörden wissen genau, wo sie hinschauen müssen.

asseso unterstützt seine Kunden mit dem Führen der verschiedenen Nachweise, der Dokumentation der Ergebnisse sowie bei der Erstellung der Konformitätserklärungen. Eine kritische Frage ist manchmal die Bereitstellung entlang der Lieferkette, für die wir einen Lösungsvorschlag erarbeiten, der zur Struktur und den Prozessen im Unternehmen passt.