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CE-Bauprodukte

CE-Bauprodukte

Bauprodukte stellen im Rahmen der europäischen Produktregelungen eine Besonderheit dar. Ein Bauprodukt unterliegt der EU-Bauprodukten-Verordnung nur dann, wenn es in der EU vermarktet wird und einer gültigen harmonisierten Norm unterliegt, oder wenn für das Bauprodukt eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. Vereinfacht gesagt, wird zwischen harmonisierten und nicht-harmonisierten Bauprodukten unterschieden. Diese Unterscheidung führt in der Folge zu unterschiedlichen Pflichten für die Wirtschaftsakteure, damit das Produkt einerseits in Verkehr gebracht, und andererseits auch verwendet werden darf. Dies äußert sich sowohl in der Nachweisführung zur Produktsicherheit als auch in der Kennzeichnung der Produkte.

CE-Zeichen, Ü-Zeichen, oder gar kein Zeichen?

Die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte wird entweder auf Grundlage einer harmonisieren Norm oder einer ETA am Produkt angebracht. Bauprodukte, die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind, tragen daher kein CE Zeichen. Bei diesen Bauprodukten ist zu prüfen, ob das nationale Baurecht Anforderungen an diese Produkte stellt. Die nationalen Regelungen in Deutschland können zur Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen führen. Diese Kennzeichnung ist Teil des nationalen Zulassungs- und Nachweisverfahren zur Verwendbarkeit der Bauprodukte. Diese Anforderungen sind in den Landesbauordnungen mit Bezug auf die Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV TB) beschrieben. Sehr „einfache“ Bauprodukte tragen kein besonderes Zeichen, dafür ggf. normseitig vorgesehene Symbole.

Wir von asseso haben Antworten auf diese und weitere Fragen und geben Ihnen Sicherheit bei der Einstufung Ihrer Produkte.

Nachweis der Leistungsbeständigkeit für Bauprodukte

Schon wieder eine Besonderheit. Für Bauprodukte müssen Informationen zu dessen Leistungen generiert werden. Das bedeutet im Klartext, dass durch Leistungsprüfungen im Labor entsprechende Werte ermittelt werden müssen, die im Bauwerk oder für den Einbau und bestimmte Anwendungen benötigt werden. Beispielsweise die Festigkeit eines Bauprodukts das für tragende Zwecke benötigt wird. Damit geht einher, dass stets beschrieben werden muss, für welche Anwendungen das Bauprodukt vorgesehen und auch geeignet ist. All diese Informationen sind Teil der Technische Dokumentation, auf dessen Grundlage beispielsweise eine Leistungserklärung oder ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis ausgestellt wird. Für viele Bauprodukte müssen zudem Benannte Stellen oder entsprechend zugelassene Prüfinstitute zur Nachweisführung einbezogen werden.

Wir von asseso helfen Ihnen in einzelnen Teilbereichen oder betreuen den gesamten Ablauf. Wir prüfen vorliegende Informationen, erstellen effiziente Ablaufpläne oder geben benötigte Prüfungen in Auftrag. Weiterhin stehen wir Ihnen bei der Erstellung der technischen Unterlagen zur Seite, erstellen Ihre benötigten Kennzeichnungselemente für Produkt und Verpackung, oder fertigen beispielsweise Ihre Leistungserklärung an.