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Gesetzliche Produktmeldungen

Gesetzliche Produktmeldungen

Das Inverkehrbringen von spezifischen chemischen Produkten wird europaweit von der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in verschiedensten Belangen geregelt. So ist dieses Vorhaben für bestimmte gefährliche Mischungen mit einer spezifischen Meldung und Kennzeichnung des Produktes verbunden. Beides wird durch den Anhang VIII der CLP-Verordnung festgelegt und ist seit dem 01.01.2021 innerhalb der EU einheitlich gültig.

Durch den UFI-Code (Unique Formula Identifier) wird das Produkt und vor allem seine Rezeptur einheitlich gekennzeichnet und im Rahmen der PCN-Meldung (Poison Centre Notification) an offizielle Stellen weitergegeben. Dadurch soll eine flächendeckende und kompetente Giftberatung am eindeutig identifizierten Produkt gewährleistet werden.