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CE-Spielzeug

CE-Spielzeuge

Spielzeuge unterliegen der Richtlinie 2009/48/EG und sind damit direkt von der Pflicht betroffen eine CE-Kennzeichnung anzubringen und das CE-Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.
Ein Inverkehrbringen ohne abgeschlossenes Konformitätsbewertungsverfahren und die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist innerhalb der EU nicht möglich.
Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller des Spielzeugs. Sitzt der Hersteller nicht in der Europäischen Union, kann er einen Bevollmächtigten in der EU bestellen. Tut er dies nicht, ist der Importeur als Inverkehrbringer in der EU für die CE-Konformität verantwortlich.

Spielzeug – oder nicht?

Es gilt zunächst zu beurteilen welche Produkte tatsächlich Spielzeuge sind und unter die Definition der Spielzeugrichtlinie fallen. Zusätzlich ist zu bewerten, ob es sich um Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten handelt, da an diese Produkte besondere Anforderungen gestellt werden.
Viele Abgrenzungsfragen machen diese Schritte schwierig.
Ist ein Weihnachts-Plüschzwerg ein Spielzeug oder nur ein von der Spielzeugrichtlinie ausgenommener Dekorationsgegenstand? Fällt Tierspielzeug unter die Spielzeugrichtlinie? Wann ist eine Luftmatratze ein Wasserspielzeug?

Wir von asseso haben Antworten auf diese und weitere Fragen. Wir geben Ihnen Sicherheit bei der Einstufung Ihrer Produkte.

Sicherheitsbewertung

Als Hersteller oder Importeur sind Sie für die Einhaltung der Vorschriften aus der Spielzeugrichtlinie selbst verantwortlich. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Sicherheitsbewertung des Spielzeugs.
Diese teilt sich auf in die Bewertung der Physikalischen und mechanischen Eigenschaften, der Entzündbarkeit, der chemischen Eigenschaften, der elektrischen Eigenschaften, der Hygiene und der Radioaktivität.
Für die Sicherheitsbewertung ist die Anwendung der harmonisierten Normen aus der Normenreihe DIN EN 71 (und der EN 62115 für elektrisches Spielzeug) unbedingt zu empfehlen. Sind die Anforderungen aus der jeweiligen Norm erfüllt, kann man als Hersteller oder Importeur davon ausgehen, dass das Produkt in Bezug auf die in der Norm geregelten Eigenschaften sicher ist.

Konformitätsbewertung

Die Konformitätsbewertung kann nach dem Verfahren der internen Fertigungskontrolle Anhang II Modul A Beschluss Nr. (768/2008/EG) durchgeführt werden.

Hierzu sind die folgenden Schritte zu durchlaufen:


Wir von asseso helfen Ihnen in einzelnen Teilbereichen oder betreuen den gesamten Ablauf. Wir prüfen vorliegende Prüfberichte oder geben neue in Auftrag, führen Sicherheitsbewertungen durch, stellen die technischen Unterlagen und Kennzeichnungselemente zusammen und fertigen Ihre Konformitätserklärung an.