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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Der Betreiber einer Maschine oder Anlage, die aus mehreren Maschinen besteht, ist Arbeitgeber im Sinne des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Maschine dient als Arbeitsmittel. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Inbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um das Risiko von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren.

Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Maschine oder Anlage zu ermitteln und zu dokumentieren. Dazu gehören die Gefährdungen, die mit der Benutzung der Maschine selbst verbunden sind, aber auch solche Gefahren, die durch mögliche Wechselwirkungen von Maschinen untereinander, Arbeitsstoffen oder Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

Die Gefährdungsbeurteilung geht also über die Risikobeurteilung des Herstellers für die einzelne Maschine noch hinaus und kann auch nicht an diesen delegiert werden. Der Hersteller versorgt den Betreiber gemäß Maschinenrichtlinie mit der Betriebsanleitung und weiteren Informationen, die aber lediglich als ein Bestandteil in die umfassendere Gefährdungsbeurteilung einfließen.

asseso unterstützt bei der Gefährdungsanalyse mit fachkundiger Begutachtung vor Ort, Zusammentragen der verschiedenen Informationen, Festlegen der Korrekturmaßnahmen sowie Verfassen der Gefährdungsbeurteilung.