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Elektroaltgeräteregistrierung / -meldung

Elektroaltgeräteregistrierung / -meldung

In Deutschland sind die Bedingungen für den Vertrieb und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in dem komplexen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG als Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) geregelt. Koordiniert werden alle gesetzlichen Aufgabenbereiche von der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung ear). Während die (Online-)Händler qua Gesetz in erster Linie die Pflicht zur Rücknahme der Altgeräte haben, tragen die Hersteller und Erstimporteure die Kosten für die Abholung und fachgerechte Entsorgung. Als ausländischer Marktakteur ohne eigene Niederlassung muss in Deutschland ein Bevollmächtigter beauftragt werden, der alle deutschen Gesetzespflichten für das ausländische Unternehmen übernimmt.

Die Komplexität wird für international agierende Unternehmen erhöht, da Rückholung und Recycling der Elektro- und Elektronikgeräte in europäischen Ländern unterschiedlich geregelt sind.

Die asseso deckt für manche Kunden das gesamte Aufgabenspektrum ab, sowohl national als auch international. Auf Wunsch schaffen wir lediglich Strukturen durch Registrierung, Festlegung der Gerätekategorien, Glaubhaftmachung des Unternehmensstatus sowie Kennzeichnung der Geräte während der Kunde die administrativen Tätigkeiten, wie z. B. Meldung und Garantien, übernimmt.