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News

Aktuelles

17.01.2024 Änderungen der CLP-Verordnung

Am 05.01.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/197 (21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 25.01.2024 in Kraft. Damit werden 52 Stoffe des Anhangs VI Teil 3 der CLP-Verordnung angepasst oder diesem hinzugefügt und bringen Änderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von betroffenen Produkten mit sich. Zu den Stoffen zählen beispielsweise Zimtaldehyd, Bleipulver, massives Blei, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Benzylalkohol. Die Änderungen gelten ab dem 01.09.2025.

10.10.2023 Verbot von Mikroplastik

Am 27.09.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit wird eine neue Beschränkung hinsichtlich synthetischer Polymerartikel (Mikroplastik) eingeführt. Als Mikroplastik werden in der Regel Kunststoffpartikel im Größenbereich unterhalb von 5 mm bezeichnet.

Von den neuen Regeln zu Mikroplastik sind eine Vielzahl von Produkten betroffen. Dazu zählen beispielsweise kosmetische Mittel oder Einstreugranulat auf Sportplätzen. Die Beschränkungen werden mit verschiedenen verwendungsspezifischen Übergangsfristen umgesetzt. Auch wenn die Verwendung unter eine der Ausnahmen fällt, können Informations-, Berichts- oder Kennzeichnungspflichten bestehen. Die Beschränkungen für z.B. kosmetische Mittel mit Mikroperlen (Peelings) und loses „Glitzer“ gelten bereits ab dem 17.10.2023.

01.09.2023 Neue Batterieverordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1542 wurde am 28. 07.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und bringt einige Änderungen für Batterien und Altbatterien mit sich.

Unter anderem müssen Batterien in Zukunft die CE-Konformität nachweisen und das CE-Zeichen anbringen. Auch der QR-Code, über den der Hersteller Informationen zum Produkt bereitstellt, ist nun Teil der Kennzeichnung. Der neu geforderte Batteriepass soll ebenfalls über den QR-Code auf dem Produkt abrufbar sein.

Die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien muss durch Endnutzer durchführbar sein. Abwaschbare und spritzwassergeschützte Geräte, die für entsprechende Umgebung ausgelegt sind, sowie bestimmte medizinische Geräte müssen die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit zumindest durch unabhängige Fachleute sicherstellen.

Ab dem 18.02.2024 gilt die Verordnung in allen Mitgliedsstaaten der EU.

Die aktuelle Version der Verordnung finden Sie unter diesem Link.

21.07.2023 Neue Anforderungen an Tabakerzeugnisse

Die delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 bringt neue Anforderungen an erhitzte Tabakerzeugnisse, die ab dem 23.10.2023 erfüllt werden müssen. Aromastoffe, die den Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern sind nun in jedweden Bestandteil verboten. Zusätzlich müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie die folgende Informationsbotschaft angebracht werden: „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind.“

13.07.2023 Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in den Niederlanden

Seit dem 01.07.2023 gilt in den Niederlanden die erweiterte Herstellerverantwortung auch für Bekleidung und Haushaltstextilien. Davon betroffene Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren und eine jährliche Meldung durchführen. Für den Übergang wurde eine sechswöchige Frist zum 11.08.2023 gewährt. Zusätzlich gibt es noch weitere Anforderungen denen betroffene Unternehmen nachkommen müssen. Dazu zählt beispielsweise die Einrichtung eines Rücknahmesystems oder die Information der Verbraucher über Abfallvermeidungsmaßnahmen des Akteurs, Rücknahmesysteme, Wiederverwendungs- und Verwertungsanlagen, sowie Abfallvermeidung bei Textilien.

26.05.2023 Neue Produktsicherheitsverordnung löst Produktsicherheitsrichtlinie ab

Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Mit dem Geltungsbeginn der Verordnung am 13.12.2024 wird die bisher geltende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG vollständig aufgehoben und damit das auf nationaler Ebene entsprechende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) größtenteils abgelöst. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie gilt die Verordnung in allen EU-Ländern unmittelbar und bringt einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt beispielsweise die Pflicht der Hersteller für Produkte eine Risikoanalyse durchzuführen, die klare Definition der Abhilfemaßnahmen im Falle eines Rückrufs oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Anbieter von Online-Marktplätzen. Vor dem Geltungsbeginn konform in Verkehr gebrachte Produkte dürfen unbegrenzt abverkauft werden. Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.

28.04.2023 Neue „Stand-By“ Verordnung (EU) 2023/826

Mit der am 18. April 2023 veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/826 „zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb […]“ wird die vorherige „Stand-By“ Verordnung (EG) 1275/2008 zum 09. Mai 2025 ersetzt.

Unter anderem werden neue energiebetriebene Produkte in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen. Zu den bisher bekannten Produktgruppen kommen nun auch motorbetriebene verstellbare Möbel (z.B. höhenverstellbare Schreibtische) und motorbetriebene Gebäudeelemente (z.B. Fensterläden oder Türen) dazu.

Eine Ausnahme zum Geltungsbeginn stellt Artikel 6 Absatz 1 dar, der bereits ab dem 09. Mai 2023 zu beachten ist. Demnach dürfen keine Geräte in Verkehr gebracht werden, die so gestaltet sind, dass sie erkennen können, dass sie geprüft werden und während der Prüfung oder innerhalb des Prüfzeitraums die Prüfung zu ihren Gunsten manipulieren.

14.04.2023 Neue Gefahrenklassen unter CLP

Am 31.03.2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Die neuen Gefahrenklassen umfassen:

Die Verordnung beschreibt Grundlagen und Kriterien zur Einstufung sowie Vorgaben zur Kennzeichnung.

Die Umsetzung der neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben hat für Stoffe zum 01.05.2025 und für Gemische zum 01.05.2026 zu erfolgen. Bei Stoffen und Gemischen, die bereits vor dem jeweiligen Datum in Verkehr gebracht wurden, wird eine Übergangfrist gewährt. Für Stoffe beträgt diese ein Jahr und sechs Monate zum 01.11.2026, für Gemische beträgt diese zwei Jahre zum 01.05.2028.

13.02.2023 Neue Anforderungen an Verpackungen in Spanien

Mit dem königlichen Dekret (Real Decreto 1055/2022) vom 27. Dezember wurde in Spanien das bisherige Gesetz (Ley 11/1997) aufgehoben. Hersteller sind nun verpflichtet, sich im Register für Produkthersteller zu registrieren und die Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem sicherzustellen. Zum 01.01.2025 ist die Kennzeichnung von Haushaltsverpackungen so zu gestalten, dass daraus auch der Behälter hervorgeht, in den diese zu entsorgen sind.

18.01.2023 Erweiterung der Kandidatenliste der ECHA

Am 17. Januar wurden der Kandidatenliste der ECHA neun weitere Chemikalien hinzugefügt. Dazu zählt auch Melamin (CAS-Nr. 108-78-1), dessen Besorgnisstufe „mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt“ bewertet wurde. Der Stoff findet vor allem in Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Klebstoffen und Dichtungsmitteln, Lederbehandlungsprodukten, sowie Laborchemikalien Anwendung. Weitere Informationen sind unter diesem Link zu finden.

16.12.2022 Änderung der Kosmetikverordnung

Die Verordnung (EU) 2022/2195 vom 10.11.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 1223/2009 über kosmetische Mittel bringt neue Verwendungsbeschränkungen für Butylhydroxytoluol (CAS-Nr. 128-37-0), Acid Yellow 3 (CAS-Nr. 8004-92-0), Homosalate (CAS-Nr. 118-56-9), Bis-(Diethylaminohydroxybenzoyl Benzoyl) Piperazine (CAS-Nr. 919803-06-8) und Resorcin (CAS-Nr. 108-46-3). Die Beschränkungen für Butylhydroxytoluol und Acid Yellow 3 gelten ab dem 01.07.2023, für Homosalate ab dem 01.01.2025 und für Bis-(Diethylaminohydroxybenzoyl Benzoyl) Piperazine ab sofort. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

09.12.2022 Einheitliche Ladeschnittstellen für mobile Geräte

Die Richtlinie (EU) 2022/2380 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie) wurde am 07.12.2022 veröffentlich und tritt am 27.12.2022 in Kraft. Kern der Änderungen ist die Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen und -funktionen für betroffene Gerätearten. Mobile Geräte wie Smartphones, Tablets oder Kopfhörer müssen ab dem 28.12.2024 (Laptops ab dem 28.04.2026) unter anderem mit einer Typ-C Ladeschnittstelle ausgestattet sein. Durch die erhöhte Interoperabilität soll die Verbraucherfreundlichkeit erhöht und umweltgefährdende Abfälle verringert werden.

02.12.2022 Omnibus V Verordnung

Die Omnibus V Verordnung (Verordnung (EG) 2022/1531) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wurde im September veröffentlicht. Damit wird unter anderem die Verwendung der Stoffe Methysalicylat (CAS-Nr. 119-36-8) und Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat (CAS-Nr. 70161-44-3) eingeschränkt. Weitere Stoffbeschränkungen und -verbote sind im hier verlinkten Dokument zu finden.

25.11.2022 CE & UKCA in Großbritannien

Am 14.11.2022 gab das „Department for Business, Energy & Industrial Strategy“ eine Verlängerung der Nutzung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien bekannt. Die verpflichtende Verwendung der UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien wurde auf den 01.01.2025 verschoben. Bis zum 31.12.2024 ist es Unternehmen erlaubt entweder die CE- oder die UKCA-Kennzeichnung zu verwenden.

04.11.2022 Aktualisierung des Blue Guide

Am 29.06.2022 wurde eine neue Version des Leitfadens für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“) veröffentlicht. Durch die Aktualisierung werden relevante Änderungen seit 2016 berücksichtigt. Dazu zählt auch die neue EU-Marktüberwachungsverordnung, die einige Neuerungen mit sich gebracht hat. Die aktuelle Version des Blue Guides ist unter diesem Link zu finden.

28.10.2022 Neue EPR Kategorien Frankreich

Für die drei neuen EPR Kategorien Spielzeuge, Heimwerker- und Gartenartikel, sowie Sport- und Freizeitartikel gibt es in Frankreich neue Meldeverfahren. Damit sind Hersteller und Importeure aus Frankreich, sowie im Ausland ansässige Unternehmen, die Produkte direkt an den Endverbraucher verkaufen, verpflichtet einem Herstellerzusammenschluss beizutreten und auf den Markt gebrachte Produkte zurückzunehmen und zu entsorgen.

21.10.2022 Vorschlag einer Batterieverordnung

Eine neue Batterieverordnung soll die bisherige Richtlinie (2006/66/EG) ersetzen. Dem Vorschlag vom 10.12.2020 entsprechend soll der gesamte Lebenszyklus von Batterien betrachtet werden. Die Neuerungen umfassen unter anderen neben der Kennzeichnung der Batterien mit dem CE-Zeichen und allen damit einhergehenden Pflichten auch eine gesteigerte Recyclingeffizienz, sowie höhere Sammelquoten. Die umfangreichen Kennzeichnungsanforderungen sollen teilweise in Form eines QR-Codes umgesetzt werden.

14.10.2022 Änderungen von Beschränkungen und Verboten der Kosmetikverordnung

Durch Änderungen der Anhänge II, III und V der Kosmetik-VO gibt es neue Beschränkungen und Verbote von Stoffen in kosmetischen Mitteln. Das Verbot von Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinat (CAS-Nr.: 70161-44-3) wird zum 06.10.2022 aufgehoben. Bei Einhaltung der Vorgaben aus Anhang V ist dann eine Verwendung als Konservierungsstoff möglich. Für Methyl 2-hydroxybenzoat (CAS-Nr.: 119-36-8) gelten ab dem 17.12.2022 Verwendungsbeschränkungen. Weitere Stoffverbote gelten ab dem 17.12.2022.

30.09.2022 Einsatzverbot von Mineralölbestandteilen in Druckfarben in Frankreich

Am 13.04.2022 hat Frankreich im Amtsblatt der Französischen Republik ein Einsatzverbot bestimmter Mineralölbestandteile in Druckfarben von Verpackungen und weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Druckerzeugnissen veröffentlicht. Das Verbot gilt ab dem 01.01.2023 und bringt folgende Änderungen mit sich: Bis zum 31.12.2024 ist die Verwendung von aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOAH) aus 1 bis 7 aromatischen Ringen und gesättigten Kohlenwasserstoffen (MOSH) mit 16 bis 35 Kohlenstoffatomen ab einer Massenkonzentration von größer als 1% in Druckfarben verboten. Ab dem 01.01.2025 ändert sich der Grenzwert der Massenkonzentration zu 0,1%. Verpackungen und bedrucktes Papier, die vor dem 01.01.2023 hergestellt oder importiert wurden, profitieren von einer Lagerabbauzeit von bis zu 12 Monaten.

31.08.2022 Kennzeichnung in Frankreich

Seit 2015 besteht in Frankreich die Pflicht zur Kennzeichnung von getrennt gesammelten Produkten und Verpackungen mit dem Triman Logo. Zusätzlich gibt es nun Mülltrennungsanweisungen, die auf Produkten und Verpackungen anzubringen sind, die für private Haushalte bestimmt sind und der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen. Bisher fallen darunter Haushalts- und Serviceverpackungen, Druckerzeugnisse, Elektro- und Elektroaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren, Haushaltsabfälle chemischer Produkte, Möbel und Möbelelemente, sowie Textilien, Wäsche und Schuhe. Die Umsetzung für die Kategorien Spielwaren, Garten- und Heimwerkartikel, sowie Sport- und Freizeitartikel durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist für 2022 angesetzt.

31.08.2022 Kennzeichnung in Italien

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften von Verpackungen in Italien fordern die Anbringung eines alphanumerischen Codes, der das Material der Verpackung beschreibt. Neben dem alphanumerischen Code müssen Verpackungen, die für den Endverbraucher gedacht sind, Recyclinganweisungen enthalten. Die Kennzeichnung ist für alle manuell trennbaren Komponenten des Verpackungssystems anzubringen. Die Umsetzung der Kennzeichnung hat bis zum 01.01.2023 zu erfolgen. Verpackungen, die bereits in Umlauf waren, sind von der der Recyclinganweisungen befreit bis der zum Stichtag bestehende Vorrat aufgebraucht ist. Weitere Informationen sind unter diesem Link zu finden.

25.07.2022 Änderung zu Konservierungsstoffen in der Kosmetikverordnung

Übersteigen die in Anhang V der Kosmetikverordnung aufgeführten Konservierungsstoffe in Endprodukten einen festgelegten Grenzwert zur Abspaltung von Formaldehyd, dann ist das Produkt mit dem Hinweis "spaltet Formaldehyd ab" zu kennzeichnen. Durch die Änderungsverordnung (EU) 2022/1181 von 08.07.2022 ändert sich der Grenzwert der Formaldehydkonzentration im Endprodukt, ab dem der Hinweis nötig wird, von 0,05% auf 0,001%. Fertigerzeugnisse, die der am 30.07.2022 geltenden Fassung der Kosmetik-Verordnung entsprechen, dürfen auf dem Unionsmarkt noch bis zum 31.07.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 31.07.2026 bereitgestellt werden.

25.07.2022 Änderung der Grenzwerte von UV Filtern in der Kosmetikverordnung

Aufgrund von Eigenschaften, die sich schädigend auf das Hormonsystem auswirken können, werden durch die Änderungsverordnung (EU) 2022/1176 die Grenzwerte von zwei UV Filtern in kosmetischen Mitteln angepasst. Dies betrifft Benzophenon-3 (CAS-Nr. 131-57-7) und Octocrilen (CAS-Nr. 6197-30-4). Der Grenzwert für Benzophenon-3 liegt für Gesichts-, Hand- und Lippenmittel bei 6%, bei Körpermitteln einschließlich Aerosol- und Pumpsprays bei 2,2% und bei sonstigen Mitteln bei 0,5%. Der Grenzwert von Octocrilen liegt bei Aerosolsprayprodukten bei 9% und bei sonstigen Mitteln bei 10%.

19.07.2022 Vereinfachungen für die UKCA Kennzeichnung

Durch eine am 20.06.2022 veröffentlichte Ankündigung der britischen Regierung gelten Vereinfachungen für die UKCA Kennzeichnung bis Ende 2022. Somit werden CE-Konformitätsbewertungen, die vor dem 31.12.2022 durch eine in der EU liegenden benannten Stelle zertifiziert wurden auch für die UKCA Kennzeichnung anerkannt. Die Anforderungen zur Produktkennzeichnung sowie den Kontaktdaten des Importeurs, können unter Vorbehalt bis zum 31.12.2025 in Form eines Klebeetiketts oder Begleitdokuments erfüllt werden.

19.07.2022 Neue Pflichten bei digitalen Inhalten

Seit dem 01.01.2022 gilt die Richtlinie "[…]über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (Digitale-Inhalte-Richtlinie) innerhalb der europäischen Union. Durch die Richtlinie werden zwischen Unternehmern (Hersteller und Händler) und Verbrauchern geschlossene Verträge über digitale Produkte, wie beispielsweise Mediendownloads (E-Books, etc.), E-Mail Dienste oder körperliche Datenträger (DVDs, USB-Sticks, etc.), geregelt. Mit diesen Regelungen gibt es neben gängigen Ansprüchen und Rechten von Verbraucherverträgen nun auch die Pflicht zu funktionserhaltenden Updates sowie Sicherheitsupdates. Weitere Informationen sind der Seite der Bundesregierung zu entnehmen.

01.07.2022 Erweiterte Registrierungspflicht bei Verpackungen

Durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes besteht nun seit dem 1. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Dies betrifft auch alle bisher nicht registrierungspflichtigen Verpackungsarten, wie beispielsweise Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

10.06.2022 Sanktionen gegen Russland und Belarus

Aufgrund der aktuellen politischen Situation wurden einige Sanktionen gegen Russland verhängt. Unter anderen Maßnahmen wurde Russland durch die delegierte Verordnung (EU) 2022/699 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 als begünstigtes Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union herausgenommen. Gegen Belarus wurden aufgrund ihrer Beteiligung ebenso Sanktionen ausgesprochen, darunter Handelsbeschränkungen und Einschränkungen der Finanzflüsse aus Belarus in die EU. Weitere Informationen sind der Seite des Bundsamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Rates der Europäischen Union zu entnehmen.

10.06.2022 Änderung Anhang II der REACH Verordnung und folglich der Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Durch Änderungen des Anhangs II der REACH Verordnung dürfen Sicherheitsdatenblätter ab dem 01.01.2023 lediglich weitergegeben werden, sofern sie den neuen Anforderungen entsprechen. Darunter fallen unter anderem die neu aufgenommenen Abschnitte 11.2. und 12.7. oder die Angabe von spezifischen Konzentrationswerten. Wir empfehlen Ihnen, alle Ihre Sicherheitsdatenblätter bis Ende des Jahres aktualisieren zu lassen.

29.04.2022 Produktrückruf Ferrero

Anfang April rief Ferrero aufgrund eines Verdachts auf Salmonellen mehrere Chargen der Marke "kinder" zurück. Betroffen waren hierbei Produkte aus einem Werk in Belgien. Laut der Presseinformation von Ferrero wurden im Rahmen von Eigenkontrollen bereits am 15. Dezember Salmonellen in zwei Rohstofftanks festgestellt. Dieser Vorfall zeigt die Wichtigkeit eines gut funktionierenden Rückrufmanagements auf.

07.03.2022 Neue Normen für Outdoorkerzen

Diesen März wurden zwei neue Normen für Outdoorkerzen veröffentlicht. Die DIN EN 17616:2022-03 spezifiziert die Anforderungen und Prüfverfahren bezüglich der Feuersicherheit von Kerzen, die für den Abbrand im Außenbereich bestimmt sind. Darunter fallen beispielsweise Behälterkerzen, freistehende Kerzen, Gartenfackeln und Schwimmkerzen. Die DIN EN 17617:2022-03 regelt die neu eingeführten spezifischen Kennzeichnungsanforderungen für Outdoorkerzen. Die Normen müssen bis zum 30.06.2022 in allen CEN Mitgliedsstaaten veröffentlich werden.

07.03.2022 Neue Anforderungen ElektroG

Umfangreiche Änderungen im Elektrogesetz sorgen seit Beginn dieses Jahres für neue Anforderungen bezüglich des Inverkehrbringens von Elektrogeräten. Unter anderem fallen darunter neue Kennzeichnungs- bzw. Informationspflichten, sowie Pflichten in Bezug auf die Rücknahme von Elektrogeräten. Hersteller müssen nun ein Rücknahmekonzept für B2B-Elektrogeräte einrichten, während sich die Voraussetzungen unter denen Vertreiber Altgeräte zurückzunehmen haben, verschärfen.

18.02.2022 Stoffbeschränkung Lilial

Lilialhaltige (CAS 80-54-6 / EG 201-289 8) Gemische, mit ≥0,3 Massenprozent Lilial dürfen ab dem 01.03.2022 nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden. Lilial ist nun als fortpflanzungsgefährdender Stoff der Kategorie 1B in Anlage 6 von Anhang XVII REACH aufgenommen worden.

18.02.2022 Dr. Gans-Eichler Chemieberatung GmbH

Wir dürfen mit Freude verkünden, dass unser langjähriger Partner, die Dr. Gans Eichler Chemieberatung GmbH, unserem Unternehmensverbund beigetreten ist. Die Dr. Gans Eichler Chemieberatung GmbH ist seit 2010 Experte für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Product Compliance Dienstleistungen im Bereich der Kosmetik.